Föderalismus ist toll. Bei den Kita Gebühren haben jedoch alle Bundesländer eigene Regelungen. Und mehr noch: Da die Kosten zumeist auf kommunaler Ebene festgelegt werden, gibt es drastische Ungleichbehandlungen, die insbesondere Alleinerziehende und Geringverdiener treffen.
Ob man Kita Gebühren zahlen muss, hängt vom Wohnort ab
Einen Platz in einer Kita zu bekommen, ist vielerorts schon ein Abenteuer für sich. Ein Mangel an Betreuungsplätzen (und Betreuungskräften!) ist die eine Sache, denn selbst dort, wo es ein Recht auf Kitabetreuung gibt, bekommen Eltern häufig keine Plätze für ihre Kinder. Wartelisten sind teilweise derart lang, dass manche Mütter schon scherzen, dass sie ihr Kind schon lange vor der Schwangerschaft anmelden müssten, um rechtzeitig einen Betreuungsplatz zu bekommen.
Die andere Seite der Medaille sind natürlich die Gebühren. In manchen Bundesländern sind sie zum Teil oder sogar vollständig abgeschafft – immerhin. In Berlin zahlen Eltern gar keine Kitagebühren mehr, ebenso in Hamburg. In der Hansestadt gilt allerdings eine maximale Betreuungszeit von fünf Stunden pro Tag. Diese Begrenzung gibt es in Berlin nicht, dafür zahlt man aber eine Verpflegungspauschale, während ein kostenfreies Mittagessen in Hamburg inklusive ist.
Derweil andere Bundesländer noch über die Abschaffung der Gebühren debattieren und sie an Einkommensgrenzen sowie Betreuungszeiten und das Alter der Kinder knüpfen bzw. Staffelungen einführen, gehen viele Städte und Kommunen ihren eigenen Weg. So hat Düsseldorf die Kitagebühren im Alleingang abgeschafft, obwohl es in NRW keine landesrechtlichen Regeln oder gar Zuschüsse gibt.
Flickenteppich der Bildungslandschaft macht Vergleich von Kita Gebühren schwierig
Eine Aussage darüber, wie die Belastungen von Familien insgesamt in Deutschland verteilt sind, ist indes gar nicht so einfach. Die zahllosen Einzelregelungen in den Kommunen sowie die uneinheitliche Vorgehensweise in den Bundesländern erschwert dies schon generell. Hinzu kommen verschiedene Berechnungsansätze für Einkommens- und Altersgrenzen. Insgesamt ist allerdings zu verzeichnen, dass man in vielen Großstädten (sieht man einmal von Berlin und Hamburg ab, die gleichzeitig Bundesländer sind), die Gebühren für die Betreuung in der Kita sehr viel höher ausfallen als auf dem Land.
Gerade aus den ländlichen Gebieten gibt es aber kaum Zahlen. Während sich Studien vor allem mit den Gebührenordnungen von Großstädten (über 250.000 Einwohner zzgl. kleinerer Landeshauptstädte) befassen, bleiben die Zahlen auf dem Land ein statistisches Loch. Natürlich muss man bei dieser Betrachtung der Bildungslandschaft das Gesamtbild berücksichtigen. So sind nicht nur die Kitagebühren in den großen Städten höher, sondern auch die Lebenshaltungskosten, hier insbesondere die Mieten.
Viele Alleinerziehende, die es sich nur mit einer umfassenden Betreuung in Kita oder Kindergarten überhaupt leisten können zu arbeiten, stehen immer vor dem Problem, neben diesen hohen Lebenshaltungskosten auch noch die Kitagebühren stemmen zu müssen. Trotzdem ist es nicht so, dass die Städte mit den höchsten Mieten auch die höchsten Kitagebühren haben. Im Gegenteil.
Video: Geringverdiener können ihre Kinder bald kostenlos in die Kita schicken
Landesrechtliche Regelungen zur generellen Befreiung von Kita Gebühren
ohne Regelungen:
- Baden Württemberg
- Saarland (Kann-Bestimmung für das letzte Jahr im Kindergarten)
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Befreiung im letzten Kindergartenjahr:
- Bayern (Zuschuss an die Kommunen)
- Brandenburg
- Nordrhein-Westfalen
- Thüringen
Befreiung ab Kindesalter von drei Jahren:
- Hessen (maximal 6 Stunden/Tag, Zuschuss an Kommunen)
- Niedersachsen (maximal 8 Stunden/Tag)
längere Befreiungen von Kitagebühren:
- Berlin (vollständige Befreiung bis zur Einschulung)
- Hamburg (max. 5 Stunden/Tag inkl. Mittagessen)
- Rheinland-Pfalz (vollständige Befreiung ab dem 2. Geburtstag)
Wie bereits erwähnt, können Kommunen auch eigene Befreiungen von Kita Gebühren einrichten, wie am Beispiel der Stadt Düsseldorf ersichtlich. Hier hat man die landesrechtliche Befreiung, die nur für das letzte Kindergartenjahr gilt, auf die gesamte Zeit im Kindergarten ausgedehnt. Allerdings kann eine solche Stadt bzw. Kommune dann keine Zuschüsse erwarten, die über die von den landesspezifischen Regelungen gewährten Leistungen hinausgehen. Insofern werden die kommunalen Haushalte durch derartige Entscheidungen besonders belastet.
Regionale Unterschiede bei den Gebühren
Die regionalen Unterschiede bei den Kitagebühren haben wir bereits angesprochen. Dabei kann man abseits der großen Ballungszentren nicht einmal von einem Gefälle Nord-Süd oder Ost-West sprechen. Zwar sind die ländlichen Gebiete bei der Verteilung meist besser gestellt als die großen Städte, aber auch auf dem Land gibt es Ausreißer nach oben, während man in der Großstadt Berlin bekanntlich keine Gebühren für die Kita mehr zahlt.
Dies empfinden viele Elternteile (insbesondere die Alleinerziehenden unter ihnen) als ungerecht, weil der Wohnort über die Möglichkeiten eines Kindergartenbesuchs oder gar einer umfassenden Tagespflege entscheidet. Wer da noch in Vollzeit arbeiten möchte, um die hohen Gebühren zu finanzieren, findet oft gar keine Betreuungsplätze oder muss entsprechend mehr zahlen. Um ein Ende der Ungleichbehandlung zu erreichen, halten viele Fachleute die komplette Abschaffung der Kitagebühren in allen Bundesländern für erforderlich.
Andernfalls wird es immer Familien geben, die weitaus mehr für Tagespflege und Kindergartenbetreuung zahlen als andere. Da wir bereits festgestellt haben, dass statistische Werte für ländliche Gebiete weitgehend fehlen, werfen wir nochmals einen Blick auf die konkreten Zahlen bei den größeren Städten.
Hier sind Beispiele für Elternbeiträge für Kinder im Alter von 18 Monaten (Auszug, Quelle und vollständige Tabelle: netzsieger.de):
Monatliche Kita Gebühren (Haushaltseinkommen bis 2000 Euro)
- 000,00 Euro – Berlin
- 000,00 Euro – Düsseldorf
- 039,00 Euro – München
- 019,56 Euro – Köln
- 104,00 Euro – Stuttgart
- 101,20 Euro – Leipzig
- 115,00 Euro – Nürnberg
- 027,95 Euro – Bielefeld
- 000,00 Euro – Münster
Bei längerer Kinderbertreuung steigen die Sätze teilweise sehr unterschiedlich, was einen weiteren Ungleichbehandlungsfaktor darstellt. So zahlen Eltern für eine Betreuung bis neun Stunden täglich in Köln lediglich 21,53 Euro (statt 19,56 Euro), während der Aufschlag in Stuttgart beim Endpreis von 138,00 Euro (versus 104,00 Euro) deutlich höher ausfällt.
In Leipzig zahlt man sogar 148,87 Euro (statt 101,20 Euro). Bei höheren Einkommen (bis 4000 Euro) sehen die Werte entsprechend noch drastischer aus. Die Koppelung an Einkommensgrenzen macht natürlich Sinn, da sich besserverdienende Eltern in der Regel eher die Kita Gebühren leisten können als Haushalte mit geringerem Einkommen.
Video: Abschaffung der Kitagebühren: Wo jetzt neue Probleme entstehen
Ist die komplette Abschaffung der Kita Gebühren in Sicht?
Die Frage wird immer wieder kontrovers diskutiert. Die einen sagen, dass die Kommunen alleine die Finanzierung einer kostenlosen Kitabetreuung oder umfänglichen Tagespflege nicht ohne Zuschüsse von den Ländern leisten können. Kritiker bemängeln, dass eine unterschiedslose Befreiung die Besserverdienenden bevorzugt, da diese sich die Kosten leisten können.
Für eine alleinerziehende Mutter mit schlecht bezahlter Teilzeitstelle wäre diese Tatsache aber vermutlich zu verschmerzen, da sie effektiv mehr davon hat, wenn ihr Kind von den Kita Gebühren komplett befreit ist. Aber wie viel vom prozentualen Einkommen geht überhaupt für diese Leistung drauf? Dieser Frage ging der sogenannte ElternZOOM 2018 nach. Dabei handelt es sich um eine Elternbefragung im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung.
Sie stellt folgende Rahmendaten fest:
- 93,8 % aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren besuchen eine Tagespflege bzw. Kita
- 33,1 % der jüngeren Kinder besuchen eine Kindertagesstätte oder einen Kindergarten
- Anteil der unter Dreijährigen steigt in den letzten Jahren
Der Studie zufolge wenden Familien in Deutschland, die von der Zahlung von Kita Gebühren betroffen sind, durchschnittlich 5,6 % ihres Haushaltsnettoeinkommens dafür auf. Dabei klafft die Schere regional allerdings stark auseinander, denn während man in Schleswig-Holstein 8,9 % aufwendet, zahlt man in Berlin nur 2,0 % des Nettoeinkommens (erfasst wurde bei der Befragung der Zustand vor der Befreiung von den Kitagebühren in Berlin). Beim genaueren Hinsehen zeigt sich allerdings auch, dass nicht alle Familien den gleichen Betreuungsumfang in Anspruch nehmen.
Hier liegen daher die Grenzen solcher Umfragen, da die eine Familie eine Ganztagsbetreuung benötigt (die teurer ist) oder eventuell ein höheres Einkommen als Berechnungsgrundlage hat als eine andere. Derartige Vergleiche sind also schwierig. Aussagekräftiger sind die Werte aus der Tabelle mit den Gebührenordnungen der Städte, aus der wir bereits einen Auszug abgebildet haben. Die Komplexität der Berechnungsgrundlagen schränkt die Vergleichbarkeit aber ebenfalls weiter ein, da die Verhältnisse und Kostenstrukturen regional stark variieren.
Fazit: Nur eine Abschaffung der Kita Gebühren erscheint langfristig fair
Obwohl die Diskussion um die Kita Gebühren regelmäßig in die Wahlprogramme der Parteien aufgenommen wird, hat sich immer noch keine bundeseinheitliche Regelung gefunden. Bis dahin haben die Länder weiterhin ihre Kleinstaaterei am Laufen, die durch die individuellen Handlungen von Städten und Gemeinden weiter verzerrt wird.
Klar ist, dass die Belastung für Geringverdiener unabhängig vom Wohnort immer vergleichsweise hoch ist. Es fällt zudem auf, dass Städte, in denen die Lebenshaltungskosten und Mieten besonders hoch sind (z. B. München und Berlin) bei den Kita Gebühren oft zurückhaltender sind als andere Städte, in denen das Wohnen günstiger ist. Die typische „auf dem Land ist alles billiger als in der Stadt“-Argumentation funktioniert also nur bedingt.
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