Kindergarten: Mit diesen Kosten muss man rechnen!

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Wenn das Kind den Kindergarten besucht, müssen die Eltern Kosten einplanen, die sich regional stark unterscheiden. Mit welchem Kindergartenbeitrag muss man rechnen und wovon hängt die Höhe der Gebühren ab?

Kosten für den Kindergarten: Auf den Wohnort kommt es an!

Wer einen Kindergartenplatz sucht, wird mit den Kosten konfrontiert, die in den nächsten Jahren auf die Familie zukommen. Wie hoch der Kindergartenbeitrag ist, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Wohnort
  • Einkommen der Familie
  • Anzahl der Geschwister
  • Art der Einrichtung
Der Kindergartenbeitrag variiert von Gemeinde zu Gemeinde und unterscheidet sich sehr stark.

Der Kindergartenbeitrag variiert von Gemeinde zu Gemeinde und unterscheidet sich sehr stark.(#01)

Wohnort: Wichtigster Einflussfaktor für die Höhe der Kindergarten Kosten

Der Kindergartenbeitrag variiert von Gemeinde zu Gemeinde und unterscheidet sich sehr stark. Das liegt darin begründet, dass die Betriebskosten der kommunalen Kindergärten aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Diese setzen sich zusammen aus den Zuschüssen des Bundes, des jeweiligen Bundeslandes und der Gemeinde und sind unterschiedlich hoch.

Eine Studie der Initiative für Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) fand heraus, dass die Kosten für den Kindergartenplatz im Süden Deutschlands tendenziell niedriger sind als im Norden.

Die folgende Tabelle listet die Kita Beiträge in 16 Städten auf, wobei jedes Bundesland einmal vertreten ist. Es wird jeweils der Kindergartenbeitrag in einem öffentlichen Kindergarten für eine vierstündige Betreuung angegeben. Bei dieser Berechnung wird außerdem von einem gemeinsamen Bruttoeinkommen der Familie in Höhe von 3.750 Euro ausgegangen.

  • Berlin: 30 €
  • Stuttgart: 47 €
  • Leipzig: 49 €
  • München: 55 €
  • Erfurt: 60 €
  • Dresden: 65 €
  • Köln: 71 €
  • Frankfurt/M.: 78 €
  • Nürnberg: 80 €
  • Saarbrücken: 85 €
  • Magdeburg: 90 €
  • Potsdam: 100 €
  • Kiel: 120 €
  • Hannover: 122 €
  • Hamburg: 138 €
  • Bremen: 146 €
Wer einen Kindergartenplatz in einer öffentlichen Einrichtung annimmt, muss dem Jugendamt einen Nachweis über das Bruttoeinkommen des Haushalts vorlegen.

Wer einen Kindergartenplatz in einer öffentlichen Einrichtung annimmt, muss dem Jugendamt einen Nachweis über das Bruttoeinkommen des Haushalts vorlegen.(#02)

Anteil der Kindergarten Kosten am Haushaltseinkommen

Eine weitere Aufstellung gibt den Anteil an, den Eltern in den verschiedenen Bundesländern von ihrem Haushaltseinkommen für die Kita Gebühren aufwenden müssen. Dabei zeigt sich ein anderes Bild. Zwar ist der Anteil im nördlichsten Bundesland Schleswig-Holstein am höchsten, mit Bremen und Hamburg finden sich jedoch auch zwei nördliche Bundesländer unter den Ländern, in denen prozentual am wenigsten für den Kindergartenplatz bezahlt werden muss.

  • Schleswig-Holstein: 9,0 Prozent
  • Mecklenburg-Vorpommern: 8,2 Prozent
  • Saarland: 7,5 Prozent
  • Thüringen: 7,2 Prozent
  • Brandenburg: 7,0 Prozent
  • Sachsen-Anhalt: 6,9 Prozent
  • Hessen: 6,9 Prozent
  • Baden-Württemberg: 6,7 Prozent
  • Niedersachsen: 6,6 Prozent
  • Nordrhein-Westfalen: 6,4 Prozent
  • Sachsen: 6,3 Prozent
  • Bayern: 6,1 Prozent
  • Bremen: 5,9 Prozent
  • Hamburg: 4,4 Prozent
  • Rheinland-Pfalz: 2,4 Prozent
  • Berlin: 1,8 Prozent
Werden Geschwister in der Kindertagesstätte betreut, halbiert sich in den meisten öffentlichen Einrichtung die Gebühr für das zweite Kind.

Werden Geschwister in der Kindertagesstätte betreut, halbiert sich in den meisten öffentlichen Einrichtung die Gebühr für das zweite Kind.(#03)

Einkommen der Familie

Wer einen Kindergartenplatz in einer öffentlichen Einrichtung annimmt, muss dem Jugendamt einen Nachweis über das Bruttoeinkommen des Haushalts vorlegen. Je höher das Einkommen ist, desto höher sind die Kosten für den Kindergarten.

Zum Einkommen zählen alle Einkünfte:

  • Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung
  • Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitaleinlagen
  • sonstige Einnahmen (z. B. Renten, Versorgungsbezüge, Unterhaltsleistungen)

Darüber hinaus werden Sonderleistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Prämien zum Bruttoeinkommen hinzugezählt. Lediglich das Kinder- und Erziehungsgeld wird nicht berücksichtigt. Wenn das aktuelle Einkommen geringer ist als das des Vorjahres, kann man einen Aktualisierungsantrag stellen, der die neuen Einkommensverhältnisse berücksichtigt.

Die Kosten für den Kindergarten können Eltern jedoch in der Steuererklärung geltend machen. Pro Jahr und Kind können zwei Drittel der Kosten für die Betreuung, maximal 4.000 Euro, als Sonderausgaben steuermindernd abgesetzt werden.

Neben öffentlichen Kindergärten gibt es außerdem private und kirchliche Einrichtungen, bei denen in den meisten Fällen höhere Kosten anfallen.

Neben öffentlichen Kindergärten gibt es außerdem private und kirchliche Einrichtungen, bei denen in den meisten Fällen höhere Kosten anfallen.(#04)

Anzahl der Geschwister werden berücksichtigt bei den Kindergarten Kosten

Werden Geschwister in der Kindertagesstätte betreut, halbiert sich in den meisten öffentlichen Einrichtung die Gebühr für das zweite Kind. Häufig muss für ein drittes Kind gar keine Gebühr bezahlt werden. Außerdem hat die Anzahl der Geschwister Einfluss darauf, welche Freibeträge vom Bruttoeinkommen abgezogen werden.

Darüber hinaus bieten viele Einrichtungen Ermäßigungen für Geringverdiener und Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II an, die beim zuständigen Jugendamt beantragt werden können.

Art der Einrichtung

Neben öffentlichen Kindergärten gibt es außerdem private und kirchliche Einrichtungen, bei denen in den meisten Fällen höhere Kosten anfallen. Diese Kindertagesstätten werden nur zum Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert und zum anderen Teil aus Spenden, Sponsorengeldern und den Beiträgen der Mitglieder.

In den privaten und kirchlichen Kindergärten werden die Gebühren meist ebenfalls unter Berücksichtigung der Einkommens- und Familienverhältnisse erhoben. Es gibt jedoch auch Angebote, wie beispielsweise die Waldorf-Kindergärten, welche die Gebühren unabhängig vom Einkommen erheben.

Tendenziell hängen die Kosten für den Kindergarten von folgenden Faktoren ab:

  • Betreuungsschlüssel (Kinder pro Betreuungskraft)
  • Dauer der Betreuung (Früh- und Spätdienste)
  • besondere Förderungsangebote (Musik, Sport, Fremdsprachen, Schulvorbereitung)

Über die zu erwartenden Kosten informiert die Leitung des Kindergartens. Es ist also sinnvoll, sich über die verschiedenen Angebote in der näheren Umgebung zu informieren, bevor man eine Entscheidung trifft. Den Kindergarten zu wechseln, ist für die Kindergartenkinder meist problematisch, wenn sie sich bereits eingewöhnt und Freundschaften geschlossen haben.

In Berlin zahlen Mütter und Väter nur für die Verpflegung, ansonsten ist der Kita-Besuch für die fünf Jahre bis zum Schulbeginn kostenfrei.

In Berlin zahlen Mütter und Väter nur für die Verpflegung, ansonsten ist der Kita-Besuch für die fünf Jahre bis zum Schulbeginn kostenfrei.(#05)

In welchen Städten ist die Kita beitragsfrei?

In vielen Gemeinden ist der Besuch des Kindergartens jedoch gebührenfrei, sofern die Entscheidung auf einen kommunalen Kindergarten fällt. Teilweise fallen dort grundsätzlich keine Kosten für den Kindergarten an und teilweise ist das letzte Kindergartenjahr vor Schulbeginn kostenfrei. Damit soll erreicht werden, dass Kindergartenkinder nicht aus Kostengründen auf die Förderung im Kindergarten verzichten müssen und somit alle Schulanfänger mit den gleichen Bedingungen in die Schulzeit starten.

Regelungen in den einzelnen Bundesländern

In Berlin zahlen Mütter und Väter nur für die Verpflegung, ansonsten ist der Kita-Besuch für die fünf Jahre bis zum Schulbeginn kostenfrei. Das Land Brandenburg hat die Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr eingeführt. Bereits seit 2014 ist in Hamburg die Grundbetreuung (fünf Stunden) von der Geburt bis zur Einschulung beitragsfrei.

In Hessen und Niedersachsen können Eltern ihr Kind vom dritten Geburtstag bis zur Einschulung täglich sechs Stunden lang kostenlos in den Kindergarten schicken und in Nordrhein-Westfalen sowie Thüringen ist das letzte Jahr vor der Einschulung beitragsfrei. In Rheinland-Pfalz zahlt man ab dem zweiten Geburtstag keine Beiträge für einen kommunalen Kindergartenplatz.

Wenn das Kind nicht nur die Grundbetreuung nutzt, sondern im Kindergarten zusätzlich mit dem Mittagessen verpflegt wird, fallen dafür Verpflegungskosten an.

Wenn das Kind nicht nur die Grundbetreuung nutzt, sondern im Kindergarten zusätzlich mit dem Mittagessen verpflegt wird, fallen dafür Verpflegungskosten an.(#06)

Welche zusätzlichen Kosten fallen an?

Wenn das Kind nicht nur die Grundbetreuung nutzt, sondern im Kindergarten zusätzlich mit dem Mittagessen verpflegt wird, fallen dafür Verpflegungskosten an. Außerdem verlangen viele Einrichtungen zusätzliche Beiträge für Bastel- und Malutensilien, Ausflüge oder für spezielle Fördermaßnahmen wie Musikunterricht, Fremdsprachenunterricht sowie sportliche Angebote.

Wie viele Kinder werden im Kindergarten betreut?

2018 wurden knapp 800.000 Kleinkinder unter drei Jahren in einem Kindergarten betreut. Somit besucht jedes dritte Kind unter drei Jahren eine Kindertagesstätte. Die Betreuungsquote unterscheidet sich sehr stark zwischen den alten und neuen Bundesländern. Während in den neuen Bundesländern mehr als die Hälfte aller Kleinkinder unter drei Jahren einen Kindergarten besucht, sind es in den alten Bundesländern nur 30 Prozent. Am niedrigsten liegt die Betreuungsquote in Bayern (27,5 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (27,2 Prozent).

Kleinkinder unter einem Jahr werden kaum in einer Kindertagesstätte betreut (2 Prozent). Die Quote steigt auf 36,3 Prozent bei den Einjährigen und auf 62,9 Prozent bei den Zweijährigen.

Wie entwickelt sich die Qualität der Kinderbetreuung

Allgemein ist eine steigende Betreuungsqualität festzustellen, die sich hauptsächlich am Betreuungsschlüssel ablesen lässt. 2012 wurden 9,8 Kinder von einer Fachkraft betreut und 2018 waren es nur noch 9,2 Kindergartenkinder. Es sind allerdings starke regionale Unterschiede festzustellen. In einigen Kreisen Brandenburgs müssen sich dreimal so viele Kindergartenkinder eine Betreuungskraft teilen wie in Regionen in Baden-Württemberg.

In Mecklenburg-Vorpommern muss eine Fachkraft teilweise bis zu 14,7 Kindergartenkinder versorgen. Beim Betreuungsschlüssel ist ein deutliches West-Ost-Gefälle festzustellen, wobei Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern die Schlusslichter bilden. Durchschnittlich werden im Westen 8,5 und im Osten 12,2 Kinder von einer Betreuungskraft versorgt.

Neben dem Betreuungsschlüssel besteht noch ein weiteres Problem. Im Bundesdurchschnitt sind lediglich 5,2 Prozent aller Erzieher männlich. Zwar ergreifen tendenziell immer mehr junge Männer den Beruf des Erziehers, aber der Anteil ist noch immer zu niedrig. Für viele kleine Jungs ist der Erzieher die einzige männliche Bezugsperson, sodass es wünschenswert wäre, wenn der Anteil der Männer in dieser Berufsgruppe steigen würde.


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