Im Zusammenhang mit dem Fall des Priesters Edmund Dillinger hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken einen gravierenden Fehler begangen, indem sie umfangreiches Beweismaterial vernichtet hat. Diese bedauerliche Situation wurde öffentlich bekannt, nachdem eine Anfrage beim SR gestellt wurde. Das Innenministerium hat reagiert, indem es eine Untersuchung angekündigt hat, und der Generalstaatsanwalt hat seine Entschuldigung für den Vorfall ausgesprochen.
Generalstaatsanwalt räumt Fehler ein: Vernichtung unangebracht
Die Staatsanwaltschaft hat auf Anfrage bestätigt, dass am 5. Juli zahlreiche Erinnerungsstücke wie Reisefotos, persönliche Briefe und Terminkalender unwiederbringlich zerstört wurden. Generalstaatsanwalt Manfred Kost hat mittlerweile eingeräumt, dass die gewählte Vorgehensweise nicht den angemessenen Standards entsprach.
Es wurde versäumt, die mögliche Relevanz dieser Unterlagen für Bereiche außerhalb des Strafverfahrens zu untersuchen. Insbesondere im Hinblick auf die Belange der Opfer, interne Untersuchungen innerhalb der Kirche oder potenzielle neue Ermittlungsansätze könnte die Prüfung dieser Unterlagen wichtige Informationen ans Licht bringen, die bisher nicht berücksichtigt wurden.
Hastige Maßnahme: Staatsanwaltschaft handelte bei Vernichtung überstürzt
Laut Aussage der Behörde handelt es sich bei den vernichteten Unterlagen angeblich nicht um belastendes Material oder eindeutige Beweise für Missbrauchstaten. Dennoch wurde darauf hingewiesen, dass die Fotos, die unter anderem nackte Jugendliche zeigen, angeblich nicht vernichtet wurden und sich nach wie vor bei der Staatsanwaltschaft in Mainz befinden.
Innenminister Reinhold Jost nahm den Vorfall zum Anlass, bereits am Vormittag über eine mögliche Untersuchung nachzudenken. Dabei liegt der Fokus auf dem Aufbau von Vertrauen in die Ermittlungsbehörden sowie dem Schutz der Interessen der betroffenen Opfer.