Lebensmittel Zusatzstoffverordnung: Kein Alkohol für Kinder = kein Toastbrot in frischem Zustand!

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Eltern kennen das: Kinder lieben Toastbrot! Getoastet zum Frühstück und im frischen Zustand einfach zwischendurch als Snack. Aber hätten Sie gewusst, dass Sie dem Kind damit bis zu 2,8 Prozent Alkohol geben? Das Kantonale Labor in Zürich hat nun erschreckende Ergebnisse veröffentlicht.

Natürlicher Alkohol in Toastbrot

In so manchem Lebensmittel entsteht Alkohol allein durch natürliche Vorgänge. Dies ist auch bei Toastbrot nicht anders. Der verwendete Teig bzw. die Hefe gärt, was Ethanol frei werden lässt. Bis zu 1,5 Prozent können damit enthalten sein. Laut Zusatzstoffverordnung für Lebensmittel muss ein solcher Gehalt auch nicht ausgewiesen werden. Beim Toastvorgang verschwindet der Alkoholgehalt, hier wurde sogar nachgewiesen, dass von 2 Prozent nur noch 0,2 Prozent übrig bleiben. Dafür entsteht allerdings Acrylamid, der Stoff, der lange Zeit in den Schlagzeilen war und als krebserregend gilt. Wer das Acrylamid so gering wie möglich halten möchte, muss auf dunklen Toast verzichten und sollte nur auf angeröstetes Brot setzen. Durch die Hitzeeinwirkung ist der Alkohol im Brot dennoch verschwunden.

Neben dem natürlichen Alkohol gibt es aber auch noch den künstlich zugesetzten. Hier wird Ethanol gerade in Toastbrot gern zur Konservierung verwendet. Die übrigen Stoffe, die laut Zusatzstoffverordnung zur Konservierung erlaubt sind, werden jedoch von den Herstellern nicht eingesetzt. Im Einzelnen sind das Propion- und Sorbinsäure, die bei den Tests in keinem Produkt nachgewiesen werden konnten. Positiv: Auch der verbotene Zusatzstoff Benzoesäure wird nicht zugegeben.

Zusatzstoffverordnung für Lebensmittel: Vor Schimmel schützen

Toastbrot ist meist in größeren Abpackungen zu bekommen, die natürlich familienfreundlicher sind. Doch bis diese Packung leer ist, vergehen einige Tage. Außerdem ist das Brot hier in Folie verpackt, die den Toast feucht und somit in seinem Originalzustand halten soll. Logisch: Feuchtes Brot schimmelt leicht. Damit das nicht der Fall ist und das Toastbrot genießbar bleibt, muss es haltbar gemacht werden. Durch die Hersteller wird dann Ethanol zugesetzt. Überschreitet der Gehalt an Alkohol zwei Prozent, muss er ausgewiesen werden. Bei den Proben, die durch das Labor in Zürich untersucht worden sind, waren nur zwei Produkte mit 2,1 und 2,8 Prozent Alkohol vorhanden. Bei beiden war der Alkohol aus ausgewiesen. Interessant ist aber, dass der Gehalt an Ethanol nach der Zusatzstoffverordnung nicht überschritten wurde. Geht man nämlich davon aus, dass der verwendete Sauerteig durch die natürliche Gärung allein schon bis zu 1,2 Prozent Alkohol enthält – diese Menge ist für sogenanntes Spezialbrot zulässig -, so wurde nur ein geringer Prozentsatz an Alkohol zugesetzt.

Tipps für Eltern

Die Zusatzstoffverordnung sieht für Lebensmittel strenge Regelungen vor. Leider finden die meisten Hersteller immer wieder Mittel und Wege, diese Regelungen zu umgehen bzw. großzügig zu interpretieren. Hier ist es Sache der Eltern, genauer hinzusehen und zu entscheiden, was gut für das Kind ist und was nicht. Leicht angeröstetes Toastbrot kann bedenkenlos gegessen werden, der Alkohol ist dann verflogen und das Acrylamid ist nicht in zu hohen Mengen vorhanden. Allerdings sei der Hinweis gestattet, dass es immer noch keine verbindlichen Angaben dafür gibt, welche Mengen Acrylamid für Kleinkinder überhaupt zulässig sind. Das bedeutet, dass Eltern versuchen sollen, den Kontakt mit diesem bzw. die Aufnahme des Stoffes möglichst einzuschränken. Das Toastbrot am Morgen sei gestattet, Toast darf aber nicht zum Hauptnahrungsmittel werden.

Frischen Toast sollten gerade kleine Kinder gar nicht bekommen. Wer frisches Weißbrot mag, sollte den Weg zum Bäcker gehen. Das Brot dort kann bedenkenlos gegessen werden, denn der eventuell bei der Gärung des Teiges entstandene Alkohol ist durch den Backvorgang verflogen. Nicht zuletzt kann sich hier ein gemeinsames Ritual entwickeln, bei dem Mutter oder Vater und Kind gemeinsam vor dem Frühstück zum Bäcker gehen. Dem Gesundheitsaspekt ist damit auf alle Fälle Genüge getan: ein wenig Bewegung vor dem gemeinsamen Essen, dazu kein leicht alkoholisiertes oder mit Acrylamid verseuchtes Toastbrot – wobei der Toast hier natürlich nicht verteufelt werden soll. Es geht lediglich um einen bewussten Umgang mit diesem Lebensmittel.


Bildnachweis: © Fotolia – Africa Studio

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