Renommierte Wissenschaftler und Vertreter der Lebensmittel- und Werbewirtschaft haben den Gesetzesentwurf zum Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz (KLWG) scharf kritisiert. Ihrer Meinung nach ist der Entwurf verfassungs- und europarechtswidrig, da er auf schwachen Studien basiert, die keine wissenschaftliche Evidenz für einen Zusammenhang zwischen Werbung und Übergewichtsentwicklung bei Kindern liefern. Die Experten betonen zudem die erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Medien- und Werbewirtschaft, die durch das KLWG entstehen würden.
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Studienanalyse zeigt: Kein wissenschaftlicher Beleg für Werbe-Einfluss auf Übergewicht
In einer Untersuchung von Katharina Schüller, Geschäftsführerin der STAT-UP GmbH und Vorstandsmitglied der Deutschen Statistischen Gesellschaft, wurde festgestellt, dass die Studien, die von Befürwortern eines Werbeverbots oft angeführt werden, sich nicht mit dem Einfluss von Werbekonsum auf Übergewicht befassen. Die Studien weisen laut Schüller methodische Schwächen auf und berücksichtigen wichtige Faktoren wie psychologische Effekte nicht ausreichend. Sie betont, dass für eine evidenzbasierte Politik entsprechende Evidenz geschaffen werden muss.
Unklare Formulierungen: Entwurf des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes birgt Interpretationsrisiken
Aus juristischer Sicht wurde der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft von Professor Dr. Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München analysiert. Dabei kam er zu dem Schluss, dass der Entwurf sowohl verfassungs- als auch europarechtswidrig ist. Zudem kritisierte er die unklaren Formulierungen, die zu einem zu großen Interpretationsspielraum für die Überwachungsbehörde führen könnten, die für die Einhaltung des Gesetzes zuständig ist.
Medienvielfalt und Berichterstattung durch KLWG gefährdet
Der Direktor des Düsseldorf Institute for Competition Economics, Professor Dr. Justus Haucap, fasst die Meinungen der Experten zusammen und stellt fest, dass das KLWG nicht zur Lösung bestehender Probleme beiträgt, sondern neue Herausforderungen schafft. Die strengen Nährwertkriterien führen zu erheblichen Umsatzeinbußen in der Werbebranche und beeinflussen die Medienvielfalt sowie die Qualität der Berichterstattung negativ. Insbesondere kleine Sendeanstalten haben große Bedenken und Sorge vor der Umsetzung des Gesetzes.
Unwissenschaftliche Behauptungen in sozialen Netzwerken: Expertenmeinung zu Zuckerabhängigkeit
Eigenverantwortung und die Ablehnung von Bevormundungspolitik sind laut Dr. Janosch A. Priebe, einem renommierten Neurowissenschaftler und Psychologen, von großer Bedeutung. Er weist auf die Verbreitung unwissenschaftlicher Behauptungen in sozialen Netzwerken hin, wie zum Beispiel die Annahme, dass Zucker süchtig macht. Priebe betont die Wichtigkeit, dass die Politik klare Richtlinien festlegt, jedoch ohne zu viel Regulierung, um die persönliche Verantwortung zu respektieren.
Werbeverbote übersteigen vereinbarten Umfang und sind für Werbewirtschaft nicht akzeptabel
Katja Heintschel von Heinegg, Geschäftsführerin des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft, kritisiert die aktuellen Vorschläge für umfassende Werbeverbote, da sie über den im Koalitionsvertrag festgelegten Umfang hinausgehen. Sie betont, dass bisher keine Studie einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Werbung und kindlichem Übergewicht nachweisen konnte. Um eine evidenzbasierte Regulierung zu ermöglichen, ist eine gründliche Auseinandersetzung mit vorhandener Evidenz notwendig. Verfassungs- und europarechtswidrige Gesetzesentwürfe können keine zuverlässige Grundlage für Diskussionen sein.
Experten haben den Gesetzesentwurf zum Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz kritisiert. Es gibt keinen überzeugenden Beweis für einen Zusammenhang zwischen Werbung und kindlichem Übergewicht. Zudem bestehen juristische Bedenken und die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Medien- und Werbewirtschaft wären erheblich. Kritik richtet sich gegen eine überregulierte Bevormundungspolitik, während Eigenverantwortung und eine evidenzbasierte Regulierung gefordert werden. In seiner aktuellen Form ist der Gesetzesentwurf nicht akzeptabel und bedarf weiterer Diskussionen und Überarbeitungen.