Eine jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) hat klargestellt, dass eine Vereinbarung zwischen den Eltern, in der das Kind auf Unterhaltsansprüche gegenüber der Mutter verzichtet, ungültig ist, wenn sie nicht von einer pflegschaftsbehördlichen Genehmigung begleitet ist. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Vereinbarung nicht mit der Minderjährigen selbst abgeschlossen wurde und somit ihre Rechte verletzt wurden. Diese Entscheidung schützt die Interessen und Rechte von Minderjährigen im Bereich des Unterhaltsrechts.
Kindesunterhalt: Anspruch bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit, unabhängig von Alter
Der Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber seinen Eltern bleibt unabhängig von seinem Alter bis zur Erreichung der Selbsterhaltungsfähigkeit bestehen. Dies bedeutet, dass das Kind, sobald es das Betreuungsalter überschritten hat und über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um sich selbst zu erhalten, keinen weiteren Unterhalt von seinen Eltern beanspruchen kann.
Wenn die Kindeseltern getrennte Haushalte führen, hat das Kind Anspruch auf Geldunterhalt vom Elternteil, der nicht bei ihm wohnt.
Im vorliegenden Fall haben die Eltern vereinbart, dass der Vater auf die gerichtliche Geltendmachung des Kindesunterhalts gegenüber der Mutter verzichtet. Als Gegenleistung dazu übernahm der Vater die Verantwortung für den Unterhalt der Tochter, falls die Mutter nicht in der Lage sein sollte, diesen zu gewährleisten. Zusätzlich wurde vereinbart, dass die Mutter von jeglichen Schadensersatzansprüchen freigestellt wird. Die Minderjährige legte jedoch Einspruch gegen diese Vereinbarung ein, wodurch die zuständige Bezirkshauptmannschaft Unterhaltsanträge gegen die Mutter stellte.
Das Erstgericht entschied, dass die Anträge auf Unterhalt abgewiesen werden, da die Vereinbarung zwischen den Eltern als bindend angesehen wurde. Das Rekursgericht hob diese Entscheidung jedoch auf und forderte das Erstgericht auf, erneut über die Unterhaltsanträge zu entscheiden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte schließlich, dass die Vereinbarung ohne die Zustimmung der minderjährigen Person unwirksam ist.
Die Entscheidung des OGH betont, dass es bei Vereinbarungen über den Unterhalt entscheidend ist, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Eine gerichtliche Vereinbarung über den Unterhalt kann zwar zwischen den Unterhaltsverpflichteten und dem Unterhaltsberechtigten getroffen werden, jedoch muss diese Vereinbarung auch mit dem Minderjährigen abgeschlossen werden und eine pflegschaftsbehördliche Genehmigung vorliegen, um gültig zu sein.
Die aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hat zur Folge, dass das Kind nicht an eine Vereinbarung gebunden ist, in der es auf Unterhaltsansprüche gegenüber der Mutter verzichtet. Das Kind hat das Recht, Unterhaltsansprüche geltend zu machen und auf finanzielle Unterstützung von beiden Elternteilen zu zählen. Diese Entscheidung dient dem Schutz der Rechte des Kindes und stellt sicher, dass es angemessen versorgt wird.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat mit dieser Entscheidung eine klare Regelung im Bereich des Unterhaltsrechts geschaffen. Sie stellt sicher, dass Minderjährige nicht durch Vereinbarungen ihrer Eltern benachteiligt werden und ihre Rechte geschützt sind. Es wird festgelegt, dass eine Unterhaltsvereinbarung ohne Zustimmung des Kindes und ohne behördliche Genehmigung ungültig ist.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Kinder in Bezug auf ihren Unterhaltsanspruch geschützt sind. Vereinbarungen zwischen Eltern, die ohne die Zustimmung des Kindes und eine Genehmigung der Pflegschaftsbehörde getroffen werden, sind unwirksam. Dadurch wird gewährleistet, dass Kinder die finanzielle Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um ihr Wohlbefinden zu gewährleisten.