Die Schulpflicht in Deutschland stellt Eltern vor Herausforderungen, wenn sie außerhalb der Schulferien verreisen möchten. Es gibt jedoch Möglichkeiten, dies trotzdem zu ermöglichen. Eine Option besteht darin, eine Beurlaubung von der Schule zu beantragen. Dies ist jedoch nur in besonderen Ausnahmefällen möglich und liegt im Ermessen der Schulleitung. Eine andere Möglichkeit ist der Besuch einer Fernschule, bei der das Kind den Unterrichtsstoff mitnehmen und unterwegs lernen kann. Es ist wichtig, sich mit der Schule abzusprechen und sicherzustellen, dass das Kind keine Lerninhalte verpasst.
Gesetzliche Schulpflicht: Wie reisen trotzdem ermöglichen?
In Deutschland besteht Schulpflicht, was es schwierig macht, eine Reise mit Kindern außerhalb der Schulferien zu planen. Eltern dürfen ihre Kinder nicht einfach aus der Schule nehmen, um zu reisen, da dies gesetzlich nicht erlaubt ist. Wenn Eltern dennoch eine Reise während der Schulzeit planen, müssen sie mit Bußgeldern und möglicherweise sogar Haftstrafen rechnen. Es ist wichtig, sich an die Regeln zu halten und alternative Lösungen zu finden, wie zum Beispiel die Absprache mit der Schulleitung.
Nach Rücksprache mit verschiedenen Schulämtern in Bayern und Nordrhein-Westfalen wurde bestätigt, dass es nicht erlaubt ist, Kinder aus der Schule zu nehmen, um zu reisen. Dies gilt in beiden Bundesländern. Dennoch gibt es Möglichkeiten, eine Reise zu ermöglichen, wie zum Beispiel die Absprache mit der Schulleitung oder das Finden von alternativen Lernmethoden.
Wenn Eltern trotz Schulpflicht mit ihren Kindern reisen möchten, besteht eine Möglichkeit darin, dass die Schulleitung in „besonders gelagerten Ausnahmefällen“ Schüler für begrenzte Zeiträume vom Unterricht beurlauben kann. In Bayern wird dies durch den § 20 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) und in Nordrhein-Westfalen durch den § 43 Absatz 4 des Schulgesetzes NRW geregelt. Die Beurlaubung erfordert jedoch wichtige Gründe, die im Runderlass des Ministeriums festgelegt sind. Die endgültige Entscheidung trifft die Schulleitung.
Um eine Beurlaubung von der Schule zu erhalten, sollten Eltern sowohl die Schulleitung als auch den Klassenlehrer informieren. Die Zustimmung der Klassenleitung kann dabei helfen, das Gespräch mit der Schulleitung zu erleichtern. Wenn wichtige Gründe vorliegen, kann die Schulleitung eine Beurlaubung genehmigen und das Kind für einen bestimmten Zeitraum vom Unterricht befreien.
Während einer Beurlaubung in Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es keine Möglichkeit für das Kind, am Unterricht teilzunehmen, einschließlich Online-Unterricht. Daher besteht die Gefahr, dass es während der Reise wichtige Lerninhalte verpasst.
Eine mögliche Lösung für schulpflichtige Schüler, die gerne reisen möchten, bietet Nordrhein-Westfalen mit dem Erlass zum „Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch“. Dabei wird festgelegt, dass der Besuch einer Schule im Reiseland oder im Ausland sichergestellt sein muss. Diese Option eignet sich vor allem für längere Auslandsaufenthalte. Jedoch ist sie nicht geeignet, wenn die Familie während der Reise ständig unterwegs ist und nirgendwo länger bleibt. Insbesondere wenn das Kind nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, kann dies zu Problemen führen.
Eine weitere Alternative besteht darin, dass das Kind eine Fernschule besucht, an der auch deutsche Kinder angemeldet werden können. Diese Option ist jedoch in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden. Eltern müssten ihre Kinder möglicherweise auch außerhalb des Fernschulunterrichts unterrichten, um sicherzustellen, dass sie nach der Reise über mehr als nur das Mindestmaß an Wissen und den Unterrichtsstoff der heimischen Schule verfügen. In Fernschulen werden wie in Schulen im Gastland Abschlussprüfungen abgelegt, und die Wiedereingliederung in die deutsche Schule zum neuen Schuljahr ist möglich.
Eine freiere Option ist es, den Unterrichtsstoff der eigenen Schule mit auf die Reise zu nehmen und unterwegs zu lernen. Dabei sollten Eltern darauf achten, dass das Kind während der anstehenden Klausuren wieder in der Schule ist, um diese nicht zu verpassen. Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Weg Absprachen mit den Fachlehrern und der Schulleitung erfordert und in Deutschland nicht offiziell anerkannt ist.
Trotzdem gibt es Möglichkeiten, durch selbstorganisiertes Lernen den Lernstoff zu bewältigen.
Eine Möglichkeit, trotz Schulpflicht mit Kindern zu reisen, besteht darin, den Wohnsitz in Deutschland abzumelden. Dadurch entfällt die Schulpflicht. Wenn man sich in einem anderen Land anmeldet, gelten die dortigen Gesetze. Unter Umständen besteht anstelle der Schulpflicht eine Bildungspflicht, bei der eventuell auch Homeschooling erlaubt ist. Es ist jedoch wichtig, diese Option sorgfältig zu prüfen.
Trotz der Schulpflicht in Deutschland gibt es Möglichkeiten, mit Kindern zu reisen. Eine Option ist es, eine Beurlaubung vom Unterricht zu beantragen, was jedoch von der Schulleitung abhängig ist. Eine alternative Möglichkeit besteht darin, eine Fernschule zu besuchen, an der auch deutsche Kinder angemeldet werden können. Eine weitere Option ist es, den Unterrichtsstoff der eigenen Schule mitzunehmen und unterwegs zu lernen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Schulpflicht in Deutschland eine gesetzliche Verpflichtung ist.